Freitag, 20. Januar 2017

Fünf Gründe für die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagements in Museen und Science Centern


Die Einführung eines Nachhaltigkeitsmanagement-Systems in einer größeren Institution ist stets mit einem Veränderungsprozess verbunden, der Zeit und Ressourcen kostet. Im Folgenden möchte ich fünf Gründe erläutern, weshalb jedes Museum und jedes Science Center trotzdem ein Nachhaltigkeitsmanagement einführen sollte.


1. Verantwortung als wichtiger Stakeholder in der Wissensgesellschaft

• Mit einem Nachhaltigkeitsmanagement stellst Du sicher, dass Deine Institution zu Lösungen von gesellschaftlichen Herausforderungen beiträgt.
• Nutze die Rolle Deiner Institution als Multiplikator zur Förderung der Nachhaltigkeit.
• Erhöhe die Fähigkeit Deiner Institution, nachhaltige Praktiken umzusetzen.

2. Strategisches Management von Verbesserungen und Veränderungen
• Mit einem Nachhaltigkeitsmanagement kannst Du Verbesserungsprozesse systematisch aktivieren.
• Nachhaltigkeitsmanagement ist ein Werkzeug für Änderungsmanagement im gesamten Unternehmen.
• Mit einem Nachhaltigkeitsmanagement kannst Du die Resilienz und und Robustheit Deiner Institution steigern.

3. Aktives Reputationsmanagement
• Ein Nachhaltigkeitsmanagement hilft die Reputation innerhalb und außerhalb der Institution zu beeinflussen.
• Durch ein Nachhaltigkeitsmanagement kann die Reputation auf nationaler sowie internationaler Ebene verbessert werden.
• Die Implementierung eines Nachhaltigkeitsmanagements eröffnet die Chance Auszeichnungen und Zertifizierungen zu erhalten.

4. Wirtschaftliche Vorteile
• Ökologie: Reduzierung der Energiekosten.
• Sozial: Produktivität und Gesundheit der Mitarbeiter.
• Wirtschaftlich: Sicherer langfristiger Business Case durch hohes Renommee und hohe Resilienz.

5. Deine Institution als Leuchtturm
• Mit einem Nachhaltigkeitsmanagement kann Deine Institution zum Vorbild innerhalb in der Museums-Szene werden.
• So gehört Deine Institution zu den weltweit führenden Museen und Science Centern.
• Mit einer Nachhaltigkeitsberichterstattung erfüllt Deine Institution die EU-Berichtspflicht zu nicht-finanziellen Informationen (EU-Richtlinie 2014/95 / EU).


Lass Dich nicht abhängen in Bezug auf Nachhaltigkeitsmanagement und Nachhaltigkeitsreporting!







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